Gaffen & Fotografieren: Strafbar!

Am 13.11.2019 beschloss das Bundeskabinett eine neue Strafe für Gaffer. Wer Unfalltote fotografiert, soll künftig mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren bestraft werden können. Die Neufassung von § 201a StGB ist seit 01. Januar 2021 in Kraft.

Bußgeld- & Strafenkatalog für “Gaffer”

Verstoß Sanktion
"Gaffen" als Ordnungswidrigkeit Bußgeld von 20 bis 1000 Euro
Behinderung der Rettungskräfte durch Befahren des Seitenstreifens auf der Autobahn Bußgeld von 20 Euro
Unterlassene Hilfeleistung Straftat! Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder Geldstrafe
Fotos oder Filme von einem Unfall machen Straftat! Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe
seit 01.01.2021: Fotos oder Filme von Unfalltoten anfertigen Straftat! Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe

Quelle: https://www.bussgeldkatalog.org/gaffer/

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