Gerätewarte
Zur Prüfung, Instandhaltung, und Wartung der von der Feuerwehr Stadtsteinach eingesetzten Einsatzmittel gibt es mehrere Gerätewarte . Diese Gliedern sich auf in:
- Gerätewarte (allgemein)
- Atemschutzgerätewarte
Zur Ausbübung dieser wichtigen Posten gibt es einige Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen.
Gerätewart
Gerätewart
Als Gerätewart in der Feuerwehr Stadtsteinach sind nur solche Feuerwehrangehörige eingesetzt, die an der Landesfeuerwehrschule einen 1-wöchigen Gerätewartlehrgang absolviert haben. Voraussetzung für diesen Lehrgang wiederum sind eine abgeschlossene Grundausbildung sowie ein abgeschlossener Maschinisten-Lehrgang.
Atemschutzgerätewart
Als Atemschutzgerätewart in der Stadtsteinach sind nur solche Feuerwehrangehörige eingesetzt, die an der Landesfeuerwehrschule einen 1-wöchigen Atemschutzgerätewartelehrgang absolviert haben. Voraussetzung zur Teilnahme ist ein absolvierter Atemschutzgeräteträgerlehrgang und eine gültige Erlaubnis zum Tragen von Atemschutzgeräten. Diese Vorausstzungen sind in der Feuerwehrdienstvorschrift 7 (FwDV 7) festgelegt. Die Feuerwehr Stadtsteinach verfügt über 7 ausgebildetet Atemschutzgerätewarte die zusammen mit den Kollegen der Feuerwehr Kulmbach gemeinsam im Atemschutzzentrum des Landkreises Kulmbach, welches direkt am Feuerwehrzentrum Kulmbach angegliedert ist, tätig sind.
Atemschutzgerätewart
Als Atemschutzgerätewart in der Stadtsteinach sind nur solche Feuerwehrangehörige eingesetzt, die an der Landesfeuerwehrschule einen 1-wöchigen Atemschutzgerätewartelehrgang absolviert haben. Voraussetzung zur Teilnahme ist ein absolvierter Atemschutzgeräteträgerlehrgang und eine gültige Erlaubnis zum Tragen von Atemschutzgeräten. Diese Vorausstzungen sind in der Feuerwehrdienstvorschrift 7 (FwDV 7) festgelegt. Die Feuerwehr Stadtsteinach verfügt über 7 ausgebildetet Atemschutzgerätewarte die zusammen mit den Kollegen der Feuerwehr Kulmbach gemeinsam im Atemschutzzentrum des Landkreises Kulmbach, welches direkt am Feuerwehrzentrum Kulmbach angegliedert ist, tätig sind.