Gaffen & Fotografieren: Strafbar!

Am 13.11.2019 beschloss das Bundeskabinett eine neue Strafe für Gaffer. Wer Unfalltote fotografiert, soll künftig mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren bestraft werden können. Die Neufassung von § 201a StGB ist seit 01. Januar 2021 in Kraft.

Bußgeld- & Strafenkatalog für “Gaffer”

Verstoß Sanktion
"Gaffen" als Ordnungswidrigkeit Bußgeld von 20 bis 1000 Euro
Behinderung der Rettungskräfte durch Befahren des Seitenstreifens auf der Autobahn Bußgeld von 20 Euro
Unterlassene Hilfeleistung Straftat! Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder Geldstrafe
Fotos oder Filme von einem Unfall machen Straftat! Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe
seit 01.01.2021: Fotos oder Filme von Unfalltoten anfertigen Straftat! Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe

Quelle: https://www.bussgeldkatalog.org/gaffer/

Helfen: Kostenlos!

Jetzt direkt Mitglied werden und unterstützen:

Aufnahmeantrag herunterladen

Unsere letzten Einsätze

Brand
05.10.2024 um 08:44 Uhr
Stadtsteinach
B2 - Brand Gartenhütte, ...
Brand
04.10.2024 um 16:52 Uhr
Presseck
B3 P - Brand Zimmer (Person in ...
Technische Hilfeleistung
01.10.2024 um 21:39 Uhr
Stadtsteinach- Presseck
THL1 - Verkehrsunfall