Gaffen & Fotografieren: Strafbar!
Am 13.11.2019 beschloss das Bundeskabinett eine neue Strafe für Gaffer. Wer Unfalltote fotografiert, soll künftig mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren bestraft werden können. Die Neufassung von § 201a StGB ist seit 01. Januar 2021 in Kraft.
Verstoß | Sanktion |
"Gaffen" als Ordnungswidrigkeit | Bußgeld von 20 bis 1000 Euro |
Behinderung der Rettungskräfte durch Befahren des Seitenstreifens auf der Autobahn | Bußgeld von 20 Euro |
Unterlassene Hilfeleistung | Straftat! Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder Geldstrafe |
Fotos oder Filme von einem Unfall machen | Straftat! Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe |
seit 01.01.2021: Fotos oder Filme von Unfalltoten anfertigen | Straftat! Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe |
Quelle: https://www.bussgeldkatalog.org/gaffer/